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   BVerfG, 17.12.1992 - 2 BvQ 26/92   

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https://dejure.org/1992,3672
BVerfG, 17.12.1992 - 2 BvQ 26/92 (https://dejure.org/1992,3672)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.1992 - 2 BvQ 26/92 (https://dejure.org/1992,3672)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - 2 BvQ 26/92 (https://dejure.org/1992,3672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Strafverfolgung eines Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrenseinstellung - Beschwerde - Anspruch - Strafverfolgung - Dritter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 915
  • NVwZ 1993, 464 (Ls.)
  • DVBl 1993, 367
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1992 - 2 BvQ 26/92
    Das Grundgesetz kennt keinen grundrechtlichen Anspruch auf Strafverfolgung eines Dritten durch den Staat (vgl. BVerfGE 51, 176 [187]).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1992 - 2 BvQ 26/92
    Eine einstweilige Anordnung darf nicht ergehen, denn eine Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache wäre - ihre Zulässigkeit unterstellt - offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 [371]; 82, 310 [313] m.w.N., st. Rspr.).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1992 - 2 BvQ 26/92
    Eine einstweilige Anordnung darf nicht ergehen, denn eine Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache wäre - ihre Zulässigkeit unterstellt - offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 [371]; 82, 310 [313] m.w.N., st. Rspr.).
  • BVerfG, 21.01.1993 - 2 BvQ 1/93

    Kein verfassungsrechtlich verbürgter Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen

    Soweit die Antragstellerin daneben Verstöße gegen Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG und das Rechtsstaatsprinzip geltend macht und damit weiterhin das Ziel verfolgt, die Strafverfolgung gegen den Angeklagten Honecker fortzusetzen, hat die Kammer bereits in ihrem Beschluß vom 17. Dezember 1992 (2 BvQ 26/92) darauf hingewiesen, daß es keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen durch den Staat gibt (BVerfGE 51, 176 [187]).
  • BVerfG, 31.03.1993 - 2 BvR 236/93

    Verfassungsmäßigkeit des Fehlens des Anspruchs auf Strafverfolgung eines anderen

    Soweit die Beschwerdeführerin Verstöße gegen Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 , Abs. 2, 3 Abs. 1, 33 GG und das Rechtsstaatsprinzip geltend macht und damit weiterhin das Ziel verfolgt, die Strafverfolgung gegen den Angeklagten Honecker fortzusetzen, hat die Kammer bereits in ihren Beschlüssen vom 17. Dezember 1992 (2 BvQ 26/92) und vom 21. Januar 1993 (2 BvQ 1/93) darauf hingewiesen, daß es keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen durch den Staat gibt (BVerfGE 51, 176 [187]).
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